Vorausetzungen zum Patenamt in der evangelischen Kirche

Die Paten vertreten gegenüber dem Täufling die christliche Gemeinde. Sie sollen für den Täufling beten, ihm in Notlagen beistehen und ihm helfen, ein lebendiges Glied der Kirche Jesu Christi zu werden. Da die Konfirmation das bewusste Ja zur Taufe darstellt, endet das Patenamt formal mit der Konfirmation des Täuflings. Ein Patenamt ist in der Bibel nicht vorhanden. Eine Taufe ist auch ohne Paten gültig, jedoch sollen bei Kindern (unter 14 Jahren) mindestens zwei Paten benannt werden. Bei der Taufe von Erwachsenen sind Paten nicht vorgesehen. Die Zahl der Paten war – abgesehen vom Adel – für ein Kind bis ins 20. Jahrhundert auf zwei bis drei beschränkt.

In der altreformierten Gemeinde übernimmt die Gemeinde die Funktion des Paten.Wenn der Pate nicht der taufenden Gemeinde angehört, ist ein Patenschein erforderlich, der von der Gemeinde des Paten ausgestellt wird. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem in vielen Gemeinden bei der Taufe überreichten Patenbrief. Während ersteres ein rein amtliches Dokument zur Feststellung der Patenberechtigung ist (und im Allgemeinen bei der Kirche verbleibt), handelt es sich bei letzterem um eine Urkunde.

Voraussetzungen

  • Der Taufpate muss zur Übernahme des Patenamtes bereit und selbst Mitglied einer christlichen Kirche sein. Dabei soll nach Möglichkeit mindestens einer der Taufpaten selber evangelisch sein. Sofern beide Eltern nicht der evangelischen Kirche angehören, ist mindestens ein evangelischer Taufpate zwingend erforderlich, da andernfalls die evangelische Erziehung des Täuflings nicht gewährleistet werden kann.
  • Evangelische Paten sollen konfirmiert sein.
  • Das Patenamt kann weder zurückgenommen noch abgegeben werden, „erlischt [jedoch], wenn die Patin oder der Pate die Zulassung zum Abendmahl verliert, insbesondere bei einem Austritt aus der Kirche.“
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